20.01.2027

Ab diesem Datum gilt die neue Maschinenverordnung — auch für Ihre Betriebsanleitungen.

Art. 10 Abs. 7 EU-MVO 2023/1230 verlangt digital abrufbare, herunterladbare und druckbare Anleitungen — mindestens 10 Jahre lang. Eine PDF-Mail reicht nicht mehr aus.

Zur Umfrage — unter 2 Minuten

Anonym möglich · Kein Verkaufsgespräch · 4 Fragen

Was die neue Verordnung konkret verlangt

Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 löst ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Für Hersteller von Maschinen und Anlagen bedeutet das: Betriebsanleitungen müssen dauerhaft digital bereitgestellt werden — nicht nur als Beilage oder einmalige E-Mail.

Art. 10 Abs. 7 EU-MVO 2023/1230: Betriebsanleitungen sind digital bereitzustellen — abrufbar, herunterladbar, ausdruckbar — und mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen verfügbar zu halten.

Der MVO-Leitfaden (Ausgabe 2.3, §255) erlaubt die Umstellung bereits heute.

Was wir entwickeln

Gabriel Neves — Ingenieur aus Reutlingen

Ich arbeite als Ingenieur in der Region Reutlingen und entwickle diese Lösung, weil ich das Problem aus der Praxis kenne. Bevor ich baue, möchte ich verstehen, wie Maschinenbauer in Baden-Württemberg das Thema heute handhaben.

Deshalb führe ich derzeit eine kurze Umfrage durch — 4 Fragen, anonym möglich, kein Verkaufsgespräch.

Kontakt: gabriel.neves@digitalanleitung.de

Wie handhaben Sie Betriebsanleitungen heute?

4 kurze Fragen, unter 2 Minuten. Der Fragebogen läuft direkt im Browser — keine Anmeldung, kein Download erforderlich.

Zur Umfrage →

Anonym möglich · Kein Newsletter · Kein Vertriebsanruf