Art. 10 Abs. 7 EU-MVO 2023/1230 verlangt digital abrufbare, herunterladbare und druckbare Anleitungen — mindestens 10 Jahre lang. Eine PDF-Mail reicht nicht mehr aus.
Zur Umfrage — unter 2 MinutenAnonym möglich · Kein Verkaufsgespräch · 4 Fragen
Die Anforderung
Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 löst ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Für Hersteller von Maschinen und Anlagen bedeutet das: Betriebsanleitungen müssen dauerhaft digital bereitgestellt werden — nicht nur als Beilage oder einmalige E-Mail.
Die Lösung
Wer dahintersteckt
Ich arbeite als Ingenieur in der Region Reutlingen und entwickle diese Lösung, weil ich das Problem aus der Praxis kenne. Bevor ich baue, möchte ich verstehen, wie Maschinenbauer in Baden-Württemberg das Thema heute handhaben.
Deshalb führe ich derzeit eine kurze Umfrage durch — 4 Fragen, anonym möglich, kein Verkaufsgespräch.
Kontakt: gabriel.neves@digitalanleitung.de
Jetzt teilnehmen
4 kurze Fragen, unter 2 Minuten. Der Fragebogen läuft direkt im Browser — keine Anmeldung, kein Download erforderlich.
Zur Umfrage →Anonym möglich · Kein Newsletter · Kein Vertriebsanruf