Art. 10 Abs. 7 EU-MVO 2023/1230 schafft erstmals einen klaren Rahmen für die rein digitale Bereitstellung — abrufbar, herunterladbar, druckbar, mindestens 10 Jahre verfügbar. Wer diesen Weg wählt, braucht mehr als einen PDF-Anhang.
Kein Nachdrucken bei jeder Änderung
Kein Suchen nach der richtigen Version
Kein toter Link nach dem nächsten Website-Relaunch
Die Anforderung
Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 löst ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Papier und hybride Lösungen bleiben weiterhin zulässig. Wer sich für die digitale Bereitstellung entscheidet, muss dabei fünf Anforderungen erfüllen:
Die Lösung
Eine schlanke Lösung, die das Notwendige löst — ohne IT-Aufwand auf Ihrer Seite.
Anleitung hochladen, sofort einen dauerhaften Link erhalten — unveränderlich, nicht ablaufend, direkt an der richtigen Maschinenversion.
Direkt druckbarer QR-Code für Typenschild oder Maschinengehäuse — der Endkunde scannt, liest und druckt auf Wunsch selbst.
Hosting und Verfügbarkeit für den gesamten gesetzlichen Zeitraum. Versionsverlauf und Veröffentlichungsnachweis inklusive — für Audits, Qualitätsmanagement und interne Nachverfolgung.
Wer dahintersteckt
Ich arbeite als Ingenieur in der Region Reutlingen und beschäftige mich mit der strukturierten digitalen Bereitstellung von Betriebsanleitungen — Zugang, Version, Kontinuität. Das Problem kenne ich aus der Praxis.
Bevor ich baue, möchte ich verstehen, wie Maschinenbauer in Baden-Württemberg das Thema heute handhaben. Deshalb führe ich derzeit eine kurze Umfrage durch — 4 Fragen, anonym möglich, kein Verkaufsgespräch.
Kontakt: gabriel.neves@digitalanleitung.de
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4 kurze Fragen, unter 2 Minuten. Der Fragebogen läuft direkt im Browser — keine Anmeldung, kein Download erforderlich.
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